Zum Hauptinhalt springen

Fördermöglichkeiten für internationale Projekte

// Johannes Kemnitz

Der Herbst ist traditionell die Zeit in der die Blätter von den Bäumen auf die Schreibtische fallen und dort mit Anträgen für die kommenden Jahre beschrieben werden. Gerade in der internationalen Bildung gibt es für 2019 spannende Fördermöglichkeiten. Wir haben in diesem Artikel eine kleine Auswahl zusammengestellt:

Erasmus+

Die Europäische Kommission hat den Aufruf (Call for Proposals) für Erasmus+ veröffentlicht. Mit einer Steigerung des diesjährigen Budgets um 250 Millionen Euro (11,1 Prozent) stehen für Projekte in der allgemeinen und beruflichen Bildung 2.503,4 Mio. Euro zur Verfügung.

Der ebenfalls veröffentlichte Programmleitfaden 2019 informiert zu inhaltlichen Schwerpunkten, Rahmenbedingungen und Antragsverfahren im Programm.

Die englische Version gibt es hier: https://www.na-bibb.de/fileadmin/user_upload/na-bibb.de/Dokumente/01_Erasmusplus_allgemein/Dokumente_uebergreifend/2019/av_programm_guide_2019_en.pdf

Fristen Berufsbildung und Erwachsenenbildung:
Leitaktion 1 - Mobilität in der Berufsbildung und in der Erwachsenenbildung: 5. Februar 2019
Leitaktion 2 - Strategische Partnerschaften in der Berufsbildung und Erwachsenenbildung: 21. März 2019

Fristen Jugend in Aktion
Leitaktion 1 - Jugendbegegnungen
05. Februar 2019, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.05. und 30.09.2019
30. April 2019, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.08. und 31.12.2019
01. Oktober 2019, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.01. und 31.05.2020
Leitaktion 2 – Strategische Partnerschaften
05. Februar 2019, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.06. und 30.09.2019
30. April 2019, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.09.2019 und 31.01.2020
01. Oktober 2019, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.02. und 31.05.2020

 

Stiftung EVZ

Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) wurde am 2. August 2000 gegründet, um ehemalige Zwangsarbeiter des NS-Regimes zu entschädigen und internationale Projekte zur Versöhnung zu fördern. Sie wurde von der deutschen Bundesregierung und der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft je zur Hälfte mit insgesamt 10 Milliarden D-Mark (5,2 Mrd. Euro) ausgestattet. Davon wurden 358 Mio. Euro als Grundkapital für die dauerhafte Förderung reserviert. Aus den Erträgen fördert die Stiftung EVZ mit jährlich ca. 7,5 Mio. Euro internationale Projekte. Die Zahlung der Entschädigungen an ehemalige Zwangsarbeiter des NS-Regimes wurde 2007 offiziell beendet. Die Stiftung hat die Rechtsform einer von der Bundesrepublik Deutschland getragenen Stiftung des öffentlichen Rechts. [Quelle: Wikipedia]

Europeans for Peace - celebrate diversity

Schulen und außerschulische Bildungsträger können sich in internationaler Partnerschaft um die Förderung ihres gemeinsamen Vorhabens bewerben. EUROPEANS FOR PEACE stärkt das Engagement junger Menschen für Menschenrechte und demokratische Werte.

Weitere Informationen sowie die Antragsformulare bietet die Website der Stiftung EVZ

Antragsfrist: 14. Januar 2019

Meet Up! - Deutsch-ukrainische Jugendbegegnungen

Wir unterstützen Projekte, mit denen junge Menschen in ihrem Umfeld Veränderungen auf den Weg bringen wollen. Wie können junge Menschen dabei ihre gesellschaftliche Beteiligung vor Ort stärken? Wie gestalten sie wirksame Veränderungen in ihren Nachbarschaften und Gesellschaften?
Im Mittelpunkt der Begegnungen steht das gemeinsame Arbeiten an einem Projekt in den Bereichen der historisch-politischen Bildung, der deutsch-ukrainischen Beziehungen, in der Menschenrechtsbildung, oder z.B. Umweltprojekte. Sie können dafür auch mediale, musikalische oder andere kreative Formen wie etwa Theaterprojekte, Filme oder Websites, Apps sowie Vernetzungstreffen wählen. Gefördert werden in diesem Kontext auch Begegnungen von jungen Künstlern, Sportlern oder anderen Berufsgruppen.

Weitere Informationen sowie die Antragsformulare bietet die Website der Stiftung EVZ

Antragsfrist: 02. Dezember 2018

 

 

Auswärtiges Amt

„Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“

Das Programm zum Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland ermöglicht Organisationen der Zivilgesellschaft und den in ihnen engagierten Bürgerinnen und Bürgern, ihre Rolle als zentrale Akteure und wichtige Partner staatlichen Handelns wahrzunehmen und die andauernden Transformationsprozesse in der Region zu unterstützen. Die Bundesregierung will mit den Instrumenten der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik ermöglichen, dass im vorpolitischen Raum über nationale Grenzen hinweg Auseinandersetzung und Verständigung zu Träumen und Traumata von Völkern, zu konfliktreicher Vergangenheit aber auch zu Hoffnungen auf Entwicklung und gesellschaftlich-sozialen Fortschritt stattfinden können. Dies kann nur gelingen, wenn möglichst vielen engagierten Akteuren sowohl aus ländlichen Regionen als auch urbanen Zentren eines Landes die Gelegenheit gegeben wird, den sozialen Zusammenhalt und den Aufbau zivilgesellschaftlicher Strukturen zu stärken, die Grundlagen einer freiheitlichdemokratischen und pluralistischen Grundordnung zu fördern und so das friedvolle Miteinander der Völker in Europa in Zukunft zu gewährleisten.

Weitere Informationen sowie die Antragsformulare bietet die Website des Auswärtigen Amts

Antragsfrist: 23. November 2018

 

 Für Kolleginnen und Kollegen aus den Landesarbeitsgemeinschaften und den örtlichen Arbeitsgemeinschaften von Arbeit und Leben steht Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bei Fragen rund um Fördermöglichkeiten zur Verfügung. 

Symbolbild:AJ Colores


Keywords/Tags:

Home