Bundeskabinett beschließt Entwurf des Demokratiefördergesetzes

// Swetlana Pomjalowa

Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2022 den Entwurf für das Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz) beschlossen. Der Gesetzentwurf für das Demokratiefördergesetz schafft somit einen gesetzlichen Auftrag des Bundes zur Förderung der Demokratie und Extremismusprävention.  

Hier einige Auszüge zu den Zielen und Inhalten aus der Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums:

"Ziel des Demokratiefördergesetzes ist die verlässliche und bedarfsorientierte Förderung von Projekten zur Förderung der Demokratie und zur Stärkung von gesellschaftlicher Vielfalt, zur Extremismusprävention und zur politischen Bildung. So erhalten zivilgesellschaftliche Projekte und Initiativen für ihre Arbeit mehr Planungssicherheit. Der Bund erhält erstmals eine gesetzliche Grundlage, um eigene Maßnahmen durchzuführen und zivilgesellschaftliche Projekte im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention zu unterstützen. [...]

Die wichtigsten Inhalte des Demokratiefördergesetzes:

  • Schaffung eines gesetzlichen Auftrags für den Bund, um zivilgesellschaftliches Engagement und politische Bildung in seiner Qualität zu erhalten und zu stärken. Damit soll der Bund sowohl zivilgesellschaftliche Maßnahmen fördern als auch eigene Maßnahmen durchführen können. Bislang gibt es kein Gesetz, das speziell für diese Arbeit einen rechtlichen und verbindlichen Rahmen vorgibt.
  • Durch das Gesetz können Maßnahmen im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung längerfristig, altersunabhängig und bedarfsorientierter gefördert werden als bisher.
  • Das Gesetz sichert die Finanzierung der Maßnahmen nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes ab.
  • Die nach dem Demokratiefördergesetz geförderten Programme und vergleichbare Maßnahmen sollen weiterhin wissenschaftlich begleitet werden, um sie auf ihre Wirksamkeit und Nachhaltigkeit zu prüfen.
  • Um Transparenz zu erhöhen und qualitative Weiterentwicklung sicherzustellen, wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einmal pro Wahlperiode einen Bericht über die Durchführung und Wirksamkeit der Maßnahmen vorlegen."

Für die politische Bildungsarbeit und ihre Träger bleibt es spannend, wie nachhaltige Rahmenbedingungen mithilfe des Demokratieförderungsgesetzes aussehen werden, um zivilgesellschaftliches Engagement und politische Bildung zu stärken und zu stützen - und inwieweit Anregungen, Stellungnahmen und Forderungen von Trägern und Institutionen der Politischen Bildung in dem Gesetz Berücksichtigung finden.

Mehr zu den Kontroversen und Debatten rund um das Diskussionspapier (vom 25.02.2022) findet Ihr in unserem Blogbeitrag "Wie steht es um das Demokratiefördergesetz?" vom April 2022. Dort sind auch die Stellungnahmen von Arbeit und Leben, von GEMINI, des Bundesausschusses politische Bildung e.V. (bap), des DGBs und weiterer Arbeitskreise und Verbände verlinkt. 


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