Kommentar: Zensur durch Unternehmen? - Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Der heutige Kommentar zur Themenwoche „Freies Internet?!“ befasst sich mit dem sogenannten „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG), zu dessen Einhaltung seit dem Jahr 2018 alle sozialen Netzwerke in Deutschland verpflichtet sind. Der Beitrag geht der Frage nach, inwiefern durch das NetzDG eine Zensur im Internet durch Privatunternehmen stattfindet.
Das NetzDG verlangt von Betreiber*innen sozialer Netzwerke, wie Facebook, Twitter und Co., dass sie Meldeverfahren für eingestellte Inhalte einrichten müssen und Inhalte gegebenenfalls zu sperren oder löschen sind, wenn sie eine Straftat nach deutschem Recht darstellen. Solche Delikte können zum Beispiel Beleidigung, üble Nachrede, Bedrohung, Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und Gewaltdarstellung sein. Das Gesetz möchte somit erreichen, dass soziale Netzwerke auf ihren Plattformen geltende Gesetze zur legalen Einschränkung der freien Meinungsäußerung durchsetzen, wie sie auch im nicht-digitalen Raum herrschen.
Das Besondere an diesem Gesetz ist, dass die Prüfung der beanstandeten Inhalte zunächst den Betreiber*innen der sozialen Netzwerke selbst unterliegt. Sie prüfen diese Inhalte und entscheiden, ob diese rechtskonform sind beziehungsweise, ob sie im Internet verbleiben dürfen oder von dort entfernt werden. Im nicht-digitalen Raum übernehmen diese Aufgabe Gerichte. Somit steht der Vorwurf im Raum, dass das NetzDG eine zentrale staatliche Aufgabe auf die Betreiber*innen der sozialen Netzwerke abwälzt. Nicht ein Gericht entscheidet, was die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschreitet sondern privatwirtschaftliche Unternehmen, deren Entscheidungsprozesse nicht transparent sind.
Dass sich ein Gericht mit möglicherweise illegalen Inhalten befasst, setzt jedoch eine Verfolgung des Falles durch Strafverfolgungsbehörden voraus. Die behördliche Strafverfolgung stößt allerdings an Grenzen, wenn es um Delikte im digitalen Raum geht. Es fehlen die Kapazitäten, um der immensen Fülle an Inhalten im Internet zu begegnen. Das NetzDG möchte einen schnellen und effektiven Weg schaffen, über den strafbare Aktivitäten in den sozialen Netzwerken unterbunden werden.
Zentraler Vorwurf gegen die Betreiber*innen sozialer Netzwerke bei der Umsetzung des NetzDG ist das sogenannte „Overblocking“. Um nicht durch das NetzDG mit hohen Geldstrafen belegt zu werden, werden Inhalte großzügiger gelöscht als notwendig, so die Kritik. Die Zahlen zeigen, dass in sozialen Netzwerken zahlreiche Inhalte im Rahmen des NetzDG gemeldet werden, aber ein eher geringer Teil davon entfernt wird. Für das Jahr 2021 wurden bei YouTube 575.492 Inhalte im Zusammenhang mit dem NetzDG gemeldet, woraufhin davon 92.004 gelöscht wurden. Bei Facebook wurden 162.687 Inhalte gemeldet und 29.429 gelöscht. Bei Instagram wurden 84.298 Inhalte beanstandet, wodurch 14.155 enfernt wurden. In Bezug auf das „Overblocking“ ist zudem zu beachten, dass Betreiber*innen Nutzungsbedingungen vorgeben, die meist restriktiver ausfallen als Vorgaben des NetzDG. Nicht jede Löschung von Inhalten kann deshalb auf das NetzDG zurückgeführt werden. Die Betreiber*innen sozialer Netzwerke haben das Recht, die Kommunikations- und Verhaltensregeln auf ihren eigenen Plattformen selbst zu bestimmen, insofern sich diese Regeln innerhalb des legalen Rahmens bewegen. Um dem „Overblocking“ zu begegnen, wurde das NetzDG im Juni 2021 außerdem ergänzt: Es muss nun auch die Möglichkeit geben, dass betroffene Nutzer*innen das Löschen ihrer Inhalte für eine erneute Prüfung beanstanden können.
Insgesamt stellt das NetzDG eine herausfordernde Konstruktion dar, da private Unternehmen in den sozialen Netzwerken die Grenzen der Meinungsfreiheit ausloten müssen. Diese Grenzen sind nicht klar vorgegeben und ändern sich im Laufe der Zeit. Es bedarf einer öffentlichen Auseinandersetzung, wo diese Grenzen liegen könnten. Es ist nicht transparent, nach welchen Kriterien soziale Netzwerke Entscheidungen im Einzelfall treffen und welche Personen hinter diesen Entscheidungen stehen. Jedoch ist andererseits bekannt, dass Beleidigungen, (Mord-)Drohungen und Hetze in sozialen Netzwerken ein Problem für die Demokratie darstellen. Im Extremfall führen sie zu Gewalttaten im nicht-digitalen Raum. Die Politik musste dagegen handeln und entschied sich, die Betreiber*innen sozialer Netzwerke in die direkte Verantwortung für die Inhalte auf ihren Plattformen zu ziehen. Unternehmen betreiben somit auf Basis einer gesetzlichen Vorgabe Zensur im Internet, um dortige Straftaten zu bekämpfen.
Quellen:
https://www.bmj.de/DE/Themen/FokusThemen/NetzDG/NetzDG_node.html
https://www.heise.de/hintergrund/Illegale-Inhalte-im-Netz-Das-NetzDG-und-die-Kooperation-der-Plattformen-6351396.html
https://www.bpb.de/lernen/digitale-bildung/bewegtbild-und-politische-bildung/webvideo/space-net/312989/meinungsfreiheit-werden-wir-alle-zensiert/