Wie steht es um das Demokratiefördergesetzt?

// Konstantin Korn

Das geplante Demokratiefördergesetz wird die Arbeit in der politischen Bildung in der Zukunft vermutlich starke beeinflussen. Schließlich hat das Gesetz zum Ziel, nachhaltigere Rahmenbedingungen für die politische Bildungsarbeit und damit für ihre Träger und hoffentlich die Mitarbeiter*innen zu schaffen. Vor wenigen Wochen haben die verschiedenen Träger Stellung zum Diskussionspapier genommen und jetzt stellt sich die Frage, welche Punkte es in den Gesetzesentwurf schaffen. Grund genug, sich einen kleinen Überblick zu verschaffen.

Eine der wesentlichen Kontroversen ist dabei die Frage nach dem Verhältnis von politischer Bildung zu Demokratiebildung sowie zu Präventionsarbeit. Außerdem wurden in der Debatte eine alte Diskussion um die Verpflichtung zur sogenannten wehrhaften Demokratie aufgewärmt. Vor den Bundestagswahlen vor allem im Zusammenhang mit der AfD nahen Stiftung. Kritik an beiden miteinander verbunden Konzepten ist insbesondere ihre Verwendung durch Verfassungsschutz und Entstehung im sicherheitspolitischen Diskurs. Für eine vertiefte Auseinandersetzung lohnt sich ein Blick ins FAQ der Assoziation kritischer Gesellschaftswissenschaft: Ist die „wehrhafte Demokratie“ eine gute Begründung für Demokratieprojekte? [1].

Praktisch findet sich diese Debatte auch in den Stellungnahmen vor allem in Forderungen nach eindeutigen Begriffen und Definitionen. Der Bundeskreis Arbeit und Leben regt an, „dem Gesetz eine eindeutige Begrifflichkeit zugrunde zu legen. Im Diskussionspapier werden Begriffe wie Demokratiebildung, Demokratieförderung, Prävention und Politische Bildung verwendet, ohne diese definitorisch abzugrenzen. Das gilt insbesondere für die Unterscheidung von Prävention und Politischer Bildung.“ [2] Eine Gruppe von Trägern rund um die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus fordert bspw. ein „zeitgemäßes Demokratieverständnis im Demokratiefördergesetz mit einem pluralistischen Selbstverständnis, das Minderheitenrechte, Menschenrechte und die Menschenwürde in den Mittelpunkt stellt.“ [3]. Die Gruppe, zu der zum Beispiel auch der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sowie der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) angehören, fordern zudem die Stärkung der politischen Bildung: „Neue Ansätze der menschenrechtsorientierten und aufsuchenden politischen Bildung müssen auch jenseits ihrer angestammten Adressat:innen-Gruppen ermöglicht werden. Wir brauchen eine zeitgemäße politische Bildung, die von sicherheitsbehördlicher Funktion freigestellt ist, die über Prävention hinausgeht und in ihrer Grundverpflichtung Demokratie und Menschenrechten nie „neutral“ gegenübersteht.“ [3]. Ähnliches fordert ganz praktisch auch Arbeit und Leben, „Insbesondere Politische Bildung leistet einen zentralen Beitrag zur Stärkung und Weiterentwicklung unserer Demokratie. Um dies in der Gesetzesvorlage zur akzentuieren, schlagen wir vor, ein eigenes Kapitel zur Rolle der Politischen Bildung zu formulieren.“ und liefert gleich ein paar Denkanstöße für die zukünftige Minister*innen mit „Politische Bildung ist umfassender als z. B. Prävention, weil sie besonders die Chancen und Möglichkeiten der Demokratie betont, ohne ihre Gefährdungen klein zu reden. Sie kann deshalb wesentlich dazu beitragen, die Demokratie als Staats- und Lebensform zu stärken.“ [2]

Auch andere fachliche Diskussionen finden sich in den Stellungnahmen. Der Bundesverband der Wohlfahrtsverbände beschäftigt sich bspw. mit dem Schutz Betroffener von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit - auch innerhalb der eigenen Strukturen. Der Schutz Betroffener und „Prävention müssen Leitprinzip staatlichen Handelns sein. Öffentliche Einrichtungen auf allen föderalen Ebenen müssen Pläne für die Bekämpfung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung innerhalb der eigenen Strukturen entwickeln und umsetzen.“ [4]. In diesem Punkt schwingt die spannende Frage mit, wie inklusiv die eigenen Strukturen sind und wie diese barrierearmer gestaltet werden könnte. Passend dazu kritisiert der Antidiskriminierungsverband Deutschland die Lücke zwischen Theorie und Praxis: „Während Diskriminierung in vielen Projekten, Partnerschaften für Demokratien, Landesdemokratiezentren und vor allem auch durch Organisationen von Betroffenen von Rassismen, Antisemitismus, Homo- und Transfeindlichkeit etc. explizit bearbeitet wird und ein wichtiges Thema ist, kommt es im aktuellen Diskussionspapier nur als Begriff vor, ohne weitere Umsetzung.“ [5] und fordert auch hierzu eine begriffliche Schärfung im Gesetz. Ein Antidiskriminierungsansatz konkretisiere die beabsichtigte Demokratieförderung. Demnach setzt sie den Fokus auf Ungleichbehandlungen und Würdeverletzungen unterhalb der physischen Gewaltschwelle in allen Lebensbereichen. Sie fokussiert dabei die Effekte von individuellen Handlungen sowie institutionellen Verfahren und Strukturen und nicht Motivation und Absicht und hat gleichzeitig institutionelles Handeln im Blick [5]. Der Bundesverband der mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus fordert den Worten, nach mehr Planungssicherheit für die Zivilgesellschaft Taten folgen müssten. Aktuell sehen sie für die Opfer-, Ausstiegs- und Mobile Beratung weiterhin die Gefahr im Projektstatus stecken zu bleiben [6].
Es bleiben also noch ein paar Fragen offen und es wird sich zeigen, wie das Gesetz gestaltet und die Arbeit in der politischen Bildung und Präventionsarbeit in Zukunft davon beeinflusst wird.

Quellen & weitere Stellungnahmen


Diskussionspapier des BMFSFJ und BMI: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/193484/99d3b37fcb308ba06c5fab10aefd5405/diskussionspapier-demokratiefoerdergesetz-data.pdf

FAG zu wehrhafter Demokratie [1]: https://akg-online.org/arbeitskreise/fkpb-forum-kritische-politische-bildung/faq-e-konzept-und-gesinnungspruefung#Frage6

Stellungnahme von Arbeit und Leben [2]: https://www.arbeitundleben.de/images/download/StellungnahmeArbeitundLeben_Demokratief%C3%B6rdergesetz.pdf

Gemeinsame Stellungnahme BAK Kirche und Rechtsextremismus, Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sowie der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) und weiterer [3]: https://bagkr.de/wp-content/uploads/2022/03/BAGD_Stellungnahme_DemokratiefoerderG.pdf

Stellungnahme der Wohlfahrtsverbände [4]: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/vielfalt-o-alternative/doc/2022-03-21_BAGFW_Stena_Demokratiefoerdergesetz.pdf

Stellungnahme des Antidiskriminierungsverbands Deutschland [5]: https://www.antidiskriminierung.org/neuigkeiten-1/2022/3/24/antidiskriminierungsberatung-ist-aktive-demokratiefrderung-stellungnahme-zum-diskussionspapier-fr-ein-demokratiefrdergesetz

Stellungnahme des Bundesverbands mobile Beratung [6] https://www.bundesverband-mobile-beratung.de/wp-content/uploads/2022/03/2022-03-22-Stellungnahme-Diskussionspapier-Oeffentlich.pdf

Stellungnahme der Gemeinsamen Initiative der Träger politischer Jugendbildung (GEMINI): https://www.arbeitundleben.de/images/download/2022_03_18_GEMINI_Stellungnahme_Demokratiefördergesetzes_final_003.pdf

Stellungnahme des Bundesausschusses politische Bildung e.V. (bap): https://www.arbeitundleben.de/images/download/220321_-_Stellungnahme_des_bap_zum_Diskussionspapierfinal.pdf

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes: https://www.arbeitundleben.de/images/download/Stellungnahme_DGB_DemFordG.pdf

 


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