Zum Hauptinhalt springen

Politische Bildung und Gemeinnützigkeit - zur Bedeutung des Attac-Urteils für die Bildungsarbeit

// Lena Kögler

In seinem Urteil zur Gemeinnützigkeit der globalisierungskritischen NGO Attac hat der Bundesgerichtshof (BGH) sich explizit auf die politische Bildungsarbeit von Attac bezogen. Welches problematische Verständnis sowohl von politischer Bildung als auch von demokratischer Zivilgesellschaft hinter dieser Entscheidung steht, hat das Forum Kritische Politische Bildung in einer Stellungnahme zusammengefasst.

Hier entwickeln die Autor*innen auch einen prozessorientierten, emanzipatorischen Begriff politischer Bildung: "Weiterhin proklamiert der BFH, dass "geistige Offenheit" eine Voraussetzung für gemeinnützige politische Bildungsarbeit sei. (...) Doch woher nehmen die Richter*innen die "geistige Offenheit" als Kriterium förderfähiger politischer Bildungsarbeit eigentlich? (...) Den Rahmen für politische Bildungsarbeit setzen tatsächlich das Grundgesetz und zuvorderst die Grundrechte. Doch das Grundgesetz gibt in vielen gesellschaftspolitischen Diskursen keine Denkrichtung vor. Kritik an bestehenden Macht- und Herrschaftsverhältnissen, Praxen sozialer Ungleichheit oder ökologischer Ausbeutung der Natur widersprechen nicht dem Grundgesetz. Weder der Kapitalismus als Wirtschaftsordnung, noch Kohlekraftwerke oder die Nicht-Besteuerung von Finanztransaktionen sind verfassungsmäßig geschützt. Eine Kritik an diesen Verhältnissen zeugt dementsprechend auch nicht für eine fehlende geistige Offenheit, sondern vielmehr für eine geistige Öffnung, da sie von der Veränderbarkeit des Bestehenden, also von demokratischer Entwicklung ausgeht. Einrichtungen der politischen Jugend- und Erwachsenenbildung, die mit ihren Initiativen, Aktionsformen, Bildungsprogrammen und Materialien bestehende Verhältnisse kritisieren, fördern die Öffnung gesellschaftspolitischer Diskurse und sind daher wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie."

Die Autor*innen warnen: "das Urteil des BFH [bleibt] für Träger politischer Bildungsarbeit katastrophal, weil es eine eigenständige Begründung entfaltet, politischer Bildungsarbeit die Förderfähigkeit abzuerkennen. Wenn sich die Rechtsauffassung des Urteils durchsetzt, dann wird politische Bildungsarbeit nicht mehr als förderfähig anerkannt, wenn sie dazu dient, die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Aber genau dies, die politische Wirksamkeit politischer Bildungsarbeit, ist das Ziel vieler Bildungsträger, vor allem solcher, die gesellschaftlichen Organisationen [z.B. Gewerkschaften, Anm. d. Red.] nahestehen." Dass dies keine abstrakte Gefahr ist, hat sich nun bestätigt: einem kleinen soziokulturellen Zentrum droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Das zuständige Finanzamt bezieht sich ausdrücklich auf das Attac-Urteil. Weitere Informationen hierzu finden sich auf der Seite der "Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung". Unter diesem Label haben sich verschiedene Organisationen zusammengeschlossen und fordern, die Gemeinnützigkeit für Organisationen der Zivilgesellschaft zu sichern, welche Beiträge zur politischen Willensbildung leisten. Ein Thema für alle politischen Bildner*innen!


Home