Podcast: Das Neutralitätsgebot – Ein rechtlicher Maulkorb für die politische Bildung?
Die AfD hat im letzten Jahr mit einer Melde-Plattform für politische Äußerungen von Lehrerinnen und Lehrern für Aufregung gesorgt. Ziel dieser Plattform ist es laut AfD, für die Einhaltung eines „schulischen Neutralitätsgebotes“ zu sorgen. Auch Träger der politischen Bildung sehen sich zunehmend Vorwürfen ausgesetzt, sie würden mit ihrer Arbeit gegen Neonazismus, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gegen ein solches Gebot verstoßen.
Viele Bildungsträger, besonders wenn sie aus öffentlichen Mitteln gefördert werden, fragen sich: Welche Themen können wir mit unseren Veranstaltungen aufgreifen? Und welche nicht?
Was hat es also mit diesem „Neutralitätsgebot“ auf sich? Handelt es sich dabei um einen rechtlichen „Maulkorb“ für die politische Bildung? Wie viel politische Neutralität müssen sich diese Träger auferlegen?
Um genau diese Fragen zu klären, war der Jurist Prof. Dr. Friedhelm Hufen bei einer Veranstaltung des Netzwerks Tolerantes Sachsen zusammen mit dem Demokratie-Zentrum Sachsen zu Gast.
(Quelle:cc-by Radio Blau / freieradios.net)
Prof. Dr. Friedhelm Hufen ist Professor für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Hufen war zudem Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz. In seinem Vortrag stellt Prof. Hufen dar, welche rechtlichen Grundlagen dieses Neutralitätsgebotes hat. Und er erklärt, was daraus ganz praktisch folgt sowohl für private als auch für kommunale Träger, die politische Bildungsarbeit machen.
Der Vortrag wurde aufgezeichnet während einer Veranstaltung des Netzwerks Tolerantes Sachsen zusammen mit dem Demokratie-Zentrum Sachsen am 5. Dezember 2018 im Herbert-Wehner-Bildungswerk in Dresden.