[Analyse] Das Neutralitätsgebot in der Bildung
Seit knapp einem Jahr wird wieder stark um sie gerungen: Die Neutralitätspflicht in der Lehre. Doch was bedeutet "Neutralität" beispielsweise bei rassistischen oder menschenverachtenden Aussagen? Wie weit dürfen Lehrer*innen oder politische Bildner*innen gehen? Und wie müssen Ministerien und Behörden reagieren? - In der Studie "Das Neutralitätsgebot in der Bildung - Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien?" analysiert der Rechtsanwalt Dr. Hendrik Cremer die Herausfordeurngen der Neutralitätspflicht.
Welche Bedeutung kommt den Menschenrechten und dem staatlichen Neutralitätsgebot, insbesondere dem Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (Artikel 21 Grundgesetz) zu, wenn Lehrkräfte im Schulunterricht oder Akteure der außerschulischen politischen Bildung rassistische oder rechtsextreme Positionen einer Partei thematisieren? Die Publikation richtet sich an Entscheidungsträger_innen in Ministerien und Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie Gerichte, die mit diesen Fragen konfrontiert werden. Hierbei wird verdeutlicht, dass die Grund- und Menschenrechte einen zentralen rechtlichen Maßstab für die schulische und außerschulische Bildung bilden.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte
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werden und kann vorraussichtlich ab dem 15. August als Broschüre bestellt werden.
vorher auf politische-jugenbildung.blog:
Podcast: Das Neutralitätsgebot – Ein rechtlicher Maulkorb für die politische Bildung? (1. August 2019)
Zwischen politischer Bildung und Propaganda (7. März 2019)
„Neutralität ist auch keine Lösung! Politische Bildung und politisches Handeln in Zeiten wachsender Polarisierungen“ - Abschlusstagung (unter "kurz verlinkt")